Derzeit sind bundesweit sog. Phishing-E-Mails zu angeblichen Betriebsprüfungen im Umlauf. 

Die Nachrichten, die vermeintlich von den Länder-Finanzmi-nisterien stammen, kündigen eine angebliche Außenprüfung gemäß § 193 Abgabenordnung an. Faktisch versenden die Finanzministerien solche Prüfungsanordnungen nicht, hierfür sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Außerdem erfolgen die Prüfungsanordnungen in der Regel nicht per E-Mail, sondern in Papierform per Post oder über einen gesicherten elektronischen Übermittlungsweg. 

Anhänge oder Links in den verdächtigen E-Mails sollten keinesfalls geöffnet werden. Sie können dazu dienen, Passwörter sowie persönliche oder betriebliche Daten abzugreifen. Empfänger sollten nicht auf die Nachricht antworten, keine Daten eingeben und die E-Mail löschen.