Betriebsnachfolge

Nachfolgeregelung ist Zukunftsvorsorge

Zu den schwierigsten, vor allem aber auch zu den verantwortungsvollsten Stadien im Zyklus eines inhabergeführten Unternehmens gehört die Regelung der Nachfolge. Gerade in dieser sensiblen Frage ist die Unterstützung durch ebenso kompetente wie unabhängige Partner von größter Bedeutung.

Wir stellen auch in dieser Phase die entscheidenden Fragen – und geben differenzierte und tragfähige Antworten.

Für diese beiden Wege der Unternehmensübergabe finden Sie bei uns Unterstützung:

Unentgeltliche Übergabe und Übernahme

Vermögen bewahren

Im unentgeltlichen Bereich der Vermögensnachfolge gilt es, die erbschaftsteuerliche bzw. schenkungssteuerliche Belastung möglichst gering zu halten.

Die Minimierung der Steuerbelastung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.

  • Dem richtigen Zeitpunkt der Übergabe
  • Einer eindeutigen und klar formulierten Vertragsgestaltung

Im Rahmen unserer steuerlichen und rechtlichen Beratung stehen wir Ihnen hierbei hilfreich zur Seite.

 

Entgeltliche Vermögensübergabe (Verkauf)

Damit sich der Verkauf auch wirklich lohnt

Im entgeltlichen Bereich der Vermögensnachfolge konzentriert sich das Augenmerk häufig auf den betrieblichen Bereich. Aber auch bei der Veräußerung anderer Vermögenswerte – wie etwa Immobilien – gilt es eine Vielzahl von steuerlichen Aspekten zu beachten, wie z. B. Haltefristen.

Bei der Veräußerung von Betrieben begleiten wir Sie von Anfang an. Dies fundiert durchzuführen, ist ein sehr komplexer Vorgang. An dieser Stelle einige der wichtigsten Aspekte:

  • Ausarbeitung von notwendigen Veränderungen, um das Unternehmen besser verkaufen zu können
  • Festlegung des optimalen Zeitpunkts für den Verkauf
  • Ermittlung des erzielbaren Unternehmenswerts
  • Anonyme Suche nach Interessenten
  • Verhandlung mit potenziellen Käufern
  • Beratung zur Ausgestaltung und Ausarbeitung des Kaufvertrags
  • Vertragliche Gestaltungen zur Vermeidung von Haftungsrisiken nach dem Verkauf
  • Steuerliche Optimierung
  • Vermögenstrennung soweit Vermögensteile zurückbehalten werden sollen (z. B. Grundstücke) unter Vermeidung oder zumindest Reduzierung steuerlicher Nachteile
  • Abwicklung des Verkaufs und Maßnahmen zur Sicherung des Kaufpreises
  • Beratung zur Vermögensanlage des Verkaufserlöses

Um ein Beratungsgespräch bereits möglichst konkret durchführen zu können, ist es hilfreich, wenn Sie dazu die letzten fünf Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sowie etwaige Wertgutachten mitbringen.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.

Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.