Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei Schorr Stock Kasanmascheff

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

Wir bieten Ihnen alle wichtigen Beratungsleistungen für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens sowie Ihrer privaten Angelegenheiten aus einer Hand.

Unsere Kompetenzen liegen in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung im Datenschutzrecht, Bankrecht, Fonds- und Kapitalmarktrecht und in Compliance an.

Unsere Steuerberater erstellen für Sie überdies eine aussagekräftige Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Ihren Jahresabschluss und Ihre private Einkommensteuererklärung.

Im Jahr 2020 feierten wir unser 75-jähriges Bestehen

Unsere DNA ist der Ehrgeiz nicht nur eine Lösung anzubieten, nicht in Nischen zu denken, nicht nur technologisch state-oft-the-art zu sein, sondern ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.

Bei uns wird Wissen von Generation zu Generation weitergegeben. Erfahrung, Expertise, Ehrlichkeit, Innovationswille und Vertrauen spiegeln sich in unserer Philosophie wider, werden von uns gelebt und sind die Eckpfeiler für nachhaltigen Erfolg – seit mehr als 75 Jahren.

Unser Leistungsspektrum

Steuerberatung

Compliance

Wirtschaftsprüfung

Bankenrecht, Fonds- & Kapitalmarktrecht

Unternehmensberatung

Umfassende Beratungsleistungen

Sie finden bei uns in jedem Fachgebiet einen bzw. mehrere hochprofessionelle und erfahrene Spezialisten, die sich in ihrem Bereich bestens auskennen und stets auf dem neuesten Stand sind.

Es ist uns ein Anliegen, Ihnen leicht verständliche Antworten auf die immer komplexeren Fragen rund um Ihr Unternehmen zu geben und Ihnen die Wege aufzuzeigen, die effektiv und einfach für Sie sind. Dieser Ansatz bedeutet für uns Corporate Consulting.

Wir stehen Ihnen auch bei privaten steuerlichen Fragen wie auch in Fragen der Vorsorge und vielem mehr als Steuerberater in Erlangen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie ein privates rechtliches Problem haben, erhalten Sie kompetente Unterstützung von unseren Rechtsanwälten.

Aktuelle Mandanteninformationen

Aktuelle Mandanten- informationen

Wachstumschancengesetz

Ende letzten Jahres hatte der Bundesrat seine Zustimmung zu dem vom Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetz verweigert und die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen (siehe unsere
Mandanteninfo zum Jahreswechsel).

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Bürokratieentlastungsgesetz

Ein weiteres Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesjustizministerium (BMJ) auf den Weg gebracht und den Referentenentwurf für ein “Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie” veröffentlicht (Stand: 11.01.2024).

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Nicht ordnungsgemäßes elektronisches Fahrtenbuch

Wird einem Arbeitnehmer ein Betriebsfahrzeug für Privatfahrten zur Nutzung überlassen, ist der geldwerte Vorteil hieraus grundsätzlich nach der Pauschalwertmethode zu versteuern (1 %-Regelung, § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Legt der Arbeitnehmer/Steuerpflichtige ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor, kann die Besteuerung des geldwerten Vorteils anhand des nachgewiesenen tatsächlichen Umfangs erfolgen. Hierfür ist ein zeitnah, in geschlossener Form geführtes Fahrtenbuch erforderlich, welches alle erforderlichen Angaben wie Kilometerstand zu Beginn und am Ender einer jeden Fahrt, Fahrtziel und Fahrtzweck enthält.

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Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.

Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.