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Umsatzsteuer bei PV-Anlagen

Neben der Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ergaben sich durch das Jahressteuergesetz 2022 auch wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer. So gilt für Lieferungen von Solarmodulen (einschließlich wesentlicher Komponenten und Speicher) an PVAnlagen-Betreiber ab dem 01.01.2023 ein sog. „Nullsteuersatz“, wenn die PV-Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden installiert wird. Faktisch erfolgen die genannten Leistungen damit ohne Umsatzsteuer zum „Nettopreis“.

Besteuerung der staatlichen Zuschüsse für Gas, Erdwärme, Strom und Co.

Zur Milderung der Folgen der gestiegenen Kosten für Heizung und Strom hat der Bund verschiedene Gegenmaßnahmen beschlossen. Hierunter fallen insbesondere folgende Zuschüsse:

Solidaritätszuschlag 2020 und 2021

Der Solidaritätszuschlag war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Dies entschied jüngst der Bundesfinanzhof (BFH). Die obersten Finanzrichter wiesen damit die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage eines Ehepaars aus Aschaffenburg ab.

Die Kläger hatten vorgebracht, dass der Solidaritätszuschlag mittlerweile verfassungswidrig sei. Sein ursprünglicher Zweck sei entfallen, da der Solidarpakt II zur Unterstützung der neuen Bundesländer 2019 ausgelaufen sei.

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