Mandantenbereich und Informationen

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Steuerfortentwicklungsgesetz

Mit dem Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetz (vormals 2. Jahressteuergesetz) wurde noch im Juli 2024 einige Punkte aus der Wachstumsinitiative der Bundesregierung (vgl. Punkt 1) auf den Weg gebracht. Das Gesetz enthält aber auch Punkte zur Umsetzung von Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag. Insbesondere sind folgende geplanten Regelungen zu nennen:

Zukünftige Rechnungspflichtangabe, geplante Nichtbeanstandungsregelung

Hintergrund
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 soll eine neue Rechnungspflichtangabe für umsatzsteuerliche Ist-Versteuerer eingeführt werden. Außerdem soll der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger künftig davon abhängen, ob der Leistungserbringer Soll- oder Ist-Versteuerer ist.
Damit will der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umsetzen.

Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern

Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) startet: Zum 01.11.2024 soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden. Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolgt in mehreren Stufen und soll 2026 abgeschlossen werden. Die W-IdNr. ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen.

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