Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei Schorr & Partner

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

Wir bieten Ihnen alle wichtigen Beratungsleistungen für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens sowie Ihrer privaten Angelegenheiten aus einer Hand.

Unsere Kompetenzen liegen in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung im Datenschutzrecht und in Compliance an.

Unsere Steuerberater erstellen für Sie überdies eine aussagekräftige Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Ihren Jahresabschluss und Ihre private Einkommensteuererklärung.

Im Jahr 2020 feierten wir unser 75-jähriges Bestehen

Unsere DNA ist der Ehrgeiz nicht nur eine Lösung anzubieten, nicht in Nischen zu denken, nicht nur technologisch state-oft-the-art zu sein, sondern ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.

Bei uns wird Wissen von Generation zu Generation weitergegeben. Erfahrung, Expertise, Ehrlichkeit, Innovationswille und Vertrauen spiegeln sich in unserer Philosophie wider, werden von uns gelebt und sind die Eckpfeiler für nachhaltigen Erfolg – seit mehr als 75 Jahren.

Unser Leistungsspektrum

Steuerberatung

Compliance

Wirtschaftsprüfung

Consulting

Kanzlei

Umfassende Beratungsleistungen

Sie finden bei uns in jedem Fachgebiet einen bzw. mehrere hochprofessionelle und erfahrene Spezialisten, die sich in ihrem Bereich bestens auskennen und stets auf dem neuesten Stand sind.

Es ist uns ein Anliegen, Ihnen leicht verständliche Antworten auf die immer komplexeren Fragen rund um Ihr Unternehmen zu geben und Ihnen die Wege aufzuzeigen, die effektiv und einfach für Sie sind. Dieser Ansatz bedeutet für uns Corporate Consulting.

Wir stehen Ihnen auch bei privaten steuerlichen Fragen wie auch in Fragen der Vorsorge und vielem mehr als Steuerberater in Erlangen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie ein privates rechtliches Problem haben, erhalten Sie kompetente Unterstützung von unseren Rechtsanwälten.

Aktuelle Mandanteninformationen

Aktuelle Mandanten- informationen

Meldung TSE-Kassen ab 01.01.2025

Hintergrund 

Schon seit dem 01.01.2020 sind zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) bei der Verwendung elektronischer Registrierkassen grundsätzlich Pflicht (vgl. Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen). Zum 01.01.2023 sind auch die letzten Übergangsfristen abgelaufen. 

Seit die Regelung in Kraft ist, gilt außerdem, dass Steuerpflichtige, die eine TSE-Kasse nutzen, dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme das Folgende mitzuteilen haben: 

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Grundsteuer Bundesmodell: BFH hat Aussetzung der Vollziehung zugelassen

Erstmals hatte der Bundesfinanzhof (BFH) Gelegenheit zur neuen Grundsteuer nach dem sog. Bundesmodell Stellung zu nehmen. Dieses Bundesmodell gilt für Grundstücke in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland (mit abweichender Steuermesszahl), Sachsen (mit abweichender Steuermesszahl), Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, und Thüringen. 

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Hinweis: Elektronische Rechnung ab 01. Januar 2025

Das Wachstumschancengesetz v. 27. März 2024 führt ab dem 01. Januar 2025 für inländische Umsätze zwischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) die Verpflichtung zur Erteilung einer elektronischen Rechnung ein. 

Die elektronische Rechnung (eRechnung) ist hierbei nach der gesetzlichen Regelung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (XML-Datei) alle notwendigen Rechnungsangaben enthält, elektronisch ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. 

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Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.

Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.