Beratung Geldwäsche

Die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat in jüngster Vergangenheit nachhaltige Bedeutung erlangt. Der Gesetzgeber hat hierauf mit komplexen Regelungen reagiert, die zwischenzeitlich viele Unternehmen betreffen.

Die geldwäscherechtliche Compliance in der Fonds- und Finanzbranche gehört zu den liebsten Prüfungsgebieten der Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden. Bei Nichtbeachtung des Geldwäschegesetzes (GwG) drohen empfindliche Geldbußen. Deshalb empfiehlt es sich, den Anforderungen des GwG gut beraten zu begegnen.

Als erfahrene Profis im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention unterstützen wir Sie gerne bei der Erarbeitung der Gefährdungsanalyse, bei der Strukturierung Ihrer Identifizierungsprozesse und bei der Erstellung von Verdachtsanzeigen.

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Funktion eines „externen Geldwäsche-Beauftragten“ und kümmern uns als solcher umfassend um alle geldwäscherechtlichen Themen, die sich in Ihrem Unternehmen stellen. Dies beinhaltet den Aufbau, die Kontrolle und laufende Fortentwicklung einer wirksamen Geldwäscheprävention, die Durchführung von Prüfungshandlungen, die Beratung in Angelegenheiten der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die umfassende Berichterstattung.

Zur Geldwäscheprävention gibt es keine Alternative, aber Ihren Berater können Sie frei wählen.

Testen Sie unser Fachwissen und machen Sie sich ein Bild von unserer Kompetenz im Bereich der Geldwäscheprävention.

Kompetenzteam Geldwäsche

Armin Foldenauer

Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.

Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.