Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 für inländische steuerpflichtige Umsätze zwischen Unternehmern (B2B) die Verpflichtung zur Erteilung einer elektronischen Rechnung eingeführt. 

Für die Ausstellung von e-Rechnungen läuft dahingehend noch eine Übergangsphase: 

  • Rechnungen bis zum 31.12.2026 (für Umsätze von 01.01.2025 bis 31.12.2026) können weiterhin in Papierformat oder – bei Zustimmung des Empfängers – in einem anderen elektronischen Format, 
  • Rechnungen bis zum 31.12.2027 (für Umsätze von 01.01.2027 bis 31.12.2027) können bei Unterschreiten einer Umsatzgrenze von 800.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr in Papierformat oder – bei Zustimmung des Empfängers – in einem anderen elektronischen Format, 

ausgestellt werden. 

Die Finanzverwaltung hat nun mit einem BMF-Schreiben vom 15.10.2025 noch einmal zu Umsetzungsfragen, insbesondere zu Rechnungsfehlern und zur Aufbewahrung einer e-Rechnung Stellung genommen. 

Beachten Sie: Neben der bisher schon notwendigen Überprüfung der Rechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit wird mit der e-Rechnung auch eine technische Validierung der e-Rechnung erforderlich. 

Hinsichtlich der Aufbewahrung einer e-Rechnung ist zumindest deren strukturierter Teil so aufzubewahren, dass er unversehrt in seiner ursprünglichen Form vorliegt. 

Besonderheiten ergeben sich durch die Einführung der e-Rechnung daneben bei 

  • Rechnungen über ein Dauerschuldverhältnis und 
  • einer Rechnungsberichtigung bei Minderung der Bemessungsgrundlage nach der Rechnungsausstellung (z.B. bei Skonti, Nachlässen) und bei Änderungen im Leistungsumfang. 

Hinweis
Zum 01.01.2027 wird die Erteilung elektronischer Rechnungen für die meisten Unternehmen verpflichtend. Für die Umstellung sind hierfür bei vielen Unternehmen noch Umstellungen der bisherigen Abrechnungsprozesse und Digitalisierungsmaßnahmen erforderlich. Das aktuelle BMF-Schreiben gibt hierzu eine weitere Orientierung, insbesondere zu Pflichtinhalten des strukturierten Teils sowie zur technischen Validierung und Aufbewahrung einer e-Rechnung.