Es wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um zukünftig Steuerbescheide digital bekanntgeben zu können (statt wie bisher in Papierform). Die Regelung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Auch nach einem Start der digitalen Bekanntgabe wird es aber weiterhin möglich sein, eine postalische Bekanntgabe von Steuerbescheiden zu beantragen.