Der Gesetzgeber hat den neuen Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen final beschlossen. Damit gilt rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 ein Zinssatz von 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig regelmäßig neu bewertet, erstmals zum 1.1.2024. Weitere Einzelheiten können Sie in unserer Mandanten-Information 3/2022 nachlesen.
Suche
Aktuelles
- Einführung der E-Rechnung 16. Dezember 2024
- Bürokratieentlastung 2025 16. Dezember 2024
- Digitale Steuerbescheide 16. Dezember 2024
- Steuerfortentwicklungsgesetz 24. September 2024
- Zukünftige Rechnungspflichtangabe, geplante Nichtbeanstandungsregelung 24. September 2024
Schlagwörter
Anscheinsbeweis
Corona-Bonus
Corona-Pandemie
Corona-Virus
Einkommensteuer
Gesetz
Grundsteuer
KfW Sonderprogramm
Kinderzuschlag
Klage
Kleinunternehmer
KUG
Kurzarbeitergeld
Körperschaftsteuer
Liquiditätshilfe
Mietwohnung
Soloselbständig
Sonderabschreibung
Steuerhilfegesetz
Umsatzsteuer
Verlustrücktrag
Vermieter
Wirtschaftshilfe
Zuschüsse