Ein Arbeitnehmer kann im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Kosten für die notwendige Einrichtung der Wohnung auch dann absetzen, wenn der gesetzliche Höchstbetrag von 1.000 €/Monat für die Unterkunft ausgeschöpft ist. Der Höchstbetrag gilt nämlich lediglich für die Kosten der Unterkunft, nicht aber für die notwendige Einrichtung der Wohnung.
Suche
Aktuelles
- Update Grundsteuer 7. März 2025
- Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage – BFH nimmt Stellung 7. März 2025
- Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio – BFH bleibt seiner Linie treu 7. März 2025
- Neuerungen durch das JStG 2024 7. März 2025
- Verlustverrechnungsbeschränkung für Darlehensverluste 7. März 2025
Schlagwörter
Anscheinsbeweis
Corona-Bonus
Corona-Pandemie
Corona-Virus
Einkommensteuer
Gesetz
Grundsteuer
KfW Sonderprogramm
Kinderzuschlag
Klage
Kleinunternehmer
KUG
Kurzarbeitergeld
Körperschaftsteuer
Liquiditätshilfe
Mietwohnung
Soloselbständig
Sonderabschreibung
Steuerhilfegesetz
Umsatzsteuer
Verlustrücktrag
Vermieter
Wirtschaftshilfe
Zuschüsse