Ein Arbeitnehmer kann im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Kosten für die notwendige Einrichtung der Wohnung auch dann absetzen, wenn der gesetzliche Höchstbetrag von 1.000 €/Monat für die Unterkunft ausgeschöpft ist. Der Höchstbetrag gilt nämlich lediglich für die Kosten der Unterkunft, nicht aber für die notwendige Einrichtung der Wohnung.
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- Aktivrente beschlossen 3. März 2026
- Grundsteuerreform laut Bundesfinanzhof verfassungsgemäß 3. März 2026
- Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze 3. Januar 2026
- Arbeitslohn bei Teilnahme am „Firmenfitness-Programm“ 3. Januar 2026
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