Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist damit kein Arbeitslohn. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BMF) kürzlich klargestellt.
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- Aktivrente beschlossen 3. März 2026
- Grundsteuerreform laut Bundesfinanzhof verfassungsgemäß 3. März 2026
- Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze 3. Januar 2026
- Arbeitslohn bei Teilnahme am „Firmenfitness-Programm“ 3. Januar 2026
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