Mandantenbereich und Informationen

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Investitionssofortprogramm

Nachdem wir Sie im letzten Infobrief bereits über die möglichen Steuerpläne der nunmehr gewählten neuen Bundesregierung informiert haben, gibt es tatsächlich bereits den Entwurf eines ersten Steuergesetzes, welches unmittelbar und nahezu 1 : 1 aus dem Koalitionsvertrag der Regierung übernommen wurde. Dieser heißt „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ und wurde am 03.06.2025 auf den Weg gebracht sowie durch den Bundestag am 26.06.2025 verabschiedet. Die Zustimmung im Bundesrat soll dann am 11.07.2025 erfolgen. Die nachfolgend vorgestellten Änderungen sind daher noch nicht final, sollen aber ein Volumen von ca. 46 Mrd. umfassen.

Meldepflicht TSE-Kassen – Jetzt wird’s ernst!

Werden Betriebseinnahmen in bar vereinnahmt, so sind diese Geschäftsvorfälle selbstverständlich aufzuzeichnen. Wer sich hierzu elektronischer Aufzeichnungssysteme bedient (z.B. elektronische Registrierkasse) darf schon seit dem 01.01.2020 grundsätzlich nur noch solche elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden, die über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen (sog. TSE-Kassen). Verschiedene zunächst bestehende Übergangsfristen sind spätestens zum 01.01.2023 abgelaufen. 

Digitales Nachweisverfahren der Pflegeversicherung ab dem 01.07.2025

Der Regelbeitrag zur Pflegeversicherung beträgt im Jahr 2025 3,6 %, wovon der Arbeitgeber die Hälfte trägt, d.h. 1,8 % Arbeitgeber- und 1,8 % Arbeitnehmeranteil.
In der Pflegeversicherung gibt es seit Jahren jedoch die Besonderheit eines Beitragszuschlags für Kinderlose, welcher im Jahr 2025 weiterhin 0,6 % beträgt, welche der Arbeitnehmer selbst zu tragen hat, d.h. es findet keine Übernahme der hälftigen Aufwendungen durch den Arbeitgeber statt.

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