Mandantenbereich und Informationen

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Ermäßigter Steuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur (Wieder-) Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie geäußert. 

Hintergrund: Zum 1.1.2026 wurde der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (unbefristet) wiedereingeführt. Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 %. Der Steuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde in der Vergangenheit be-reits mehrmals zur Entlastung der Gastronomie infolge der Corona-Pandemie gesenkt. 

Aktivrente beschlossen

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem sog. Aktivrentenge-setz zugestimmt. Das Aktivrentengesetz wurde ebenfalls verkündet, sodass es zum 1.1.2026 in Kraft getreten ist. 

Die sog. Aktivrente erlaubt es Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Beiträge zur Kranken- und Pfle-geversicherung müssen dagegen weiterhin gezahlt werden. 

Grundsteuerreform laut Bundesfinanzhof verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Grundsteuerreform für verfassungskonform, soweit es sich um das sog. Bundesmodell handelt, das in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gilt. 

Hintergrund: Die Grundsteuer ist zum 1.1.2025 reformiert worden. Hierfür mussten alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Neubewertung soll sich an den aktuellen Verkehrswerten orientieren, so dass es in diversen Fällen zu höheren Grundsteuerwerten kommen wird. 

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