Finanzbuchhaltung
Vom Buchen bis zum Mahnen: Die Finanzbuchhaltung durch Schorr & Partner
Das Rechnungswesen eines Unternehmens ist die Basis für ein umfassendes und aussagekräftiges Informationssystem. Jedes Unternehmen hat ganz individuelle Bedürfnisse, für die wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden, um Sie zeitnah mit fundierten Informationen versorgen zu können. So können Sie sich auf Ihre Kernkompetenz, die Führung Ihres Unternehmens, konzentrieren.
Weiterhin überprüfen unsere verantwortlichen Steuerberater und Mitarbeiter in bestimmten Zeitabständen die Betriebswirtschaftliche Auswertung der Mandanten und kümmern sich aktiv um mögliche Veränderungen. So integrieren wir die Finanzbuchhaltung in unseren ganzheitlichen Beratungsprozess.
Im Bereich der Finanzbuchhaltung können Sie von unserem breiten Leistungsspektrum profitieren:
Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung komplett
Wenn wir Ihre Finanzbuchhaltung übernehmen, erledigen wir nach Übergabe der Belege die Verbuchung dieser, die Abgabe der USt-VA (Umsatzsteuervoranmeldung) beim Finanzamt (FA), liefern die Betriebswirtschaftliche Auswertung und stellen Ihnen damit eine umfangreiche Datengrundlage für Planungs- und Kontrollzwecke zur Verfügung.
Natürlich können Sie auf Teile dieser Aufgaben verzichten. Doch wer die Finanzbuchhaltung nur für die Umsatzsteueranmeldung erstellt, verzichtet dadurch auf eine Reihe von möglichen Auswertungen, die relevante Informationen über den Fortgang eines Unternehmens liefern.
Gerade Selbstbuchern gehen wichtige Daten verloren, wenn sich ihnen die Informationen hinter den Zahlen nicht erschließen.
Auch bei der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) setzt Schorr & Partner Maßstäbe. Wo vielfach auf Basis einer mäßigen Datengrundlage gearbeitet wird, sind wir bemüht, umfangreiche Voraussetzungen für ein differenziertes Buchführungsergebnis zu schaffen. So stellen wir sicher, dass unsere Zahlen möglichst nahe am Ergebnis des Jahresabschlusses sind.
Möglich wird dies, indem wir u. a. folgende Parameter laufend verbuchen:
- Eigenverbräuche
- Kalkulatorische Werte (AfA, einmalige Gehaltszahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Ertragsteuern usw.)
- Wareneinsatz nach %-Sätzen statt nach (zufälligen) Einkäufen
- Bestandsveränderungen
Wir erstellen mit Ihnen Ihre Finanzbuchhaltung
Zusammen mit Ihnen erstellen wir die Finanzbuchhaltung über das DATEV-System Unternehmen online (“Digitale Buchhaltung”)
Der Umgang mit dem Computer ist für Sie kein Problem. Sie können Ihre Belege scannen und stellen uns diese online zur Verfügung. Somit bleiben alle Belege zu jedem Zeitpunkt in Ihrem Unternehmen und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie ersparen sich das Vorsortieren und Bringen sowie Abholen der Buchhaltungsbelege.
Wir erfassen Ihre Buchhaltung und stellen Ihnen die Auswertungen online, in einem mit Ihnen vereinbarten Rhythmus (täglich, wöchentlich, monatlich), zur Verfügung.
Es besteht für Sie zusätzlich die Möglichkeit der Nutzung von
- Kassenbuch online (Erfassung und Vorkontierung der Barbelege)
- Rechnungseingangsbuch online
(Erfassung und Vorkontierung der Eingangsrechnungen) - Rechnungsausgangsbuch online
(Erfassung und Vorkontierung der Ausgangsrechnungen)
Sie erstellen Ihre Finanzbuchhaltung selbst, wir übernehmen Beratung und Controlling
Natürlich sind wir auch für Sie da, wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung selbst erstellen wollen.
Wir untersützen Sie bei fachlichen Fragen bezüglich Buchungstechnik, steuerrechtlichen Entscheidungen und der Fehlerbeseitigung in der bereits erstellten Buchhaltung.
Gerne überprüfen wir Ihre übermittelten Buchungen und spielen weitere Buchungen (z.B. Lohnbuchungen) ein. Auf Wunsch übermitteln wir auch gerne Ihre Ust-Voranmeldungen an das Finanzamt.
Darüber hinaus beraten wir Sie selbstverständlich gerne bei der Anschaffung der richtigen Software.
Dabei richten wir besonderes Augenmerk darauf, dass Sie Ihre Finanzbuchhaltung möglichst rationell erledigen können und beispielsweise Daten nicht doppelt erfassen. So lassen sich z. B. Datensätze eines Auftrags erneut bei der Rechnungsstellung, der Verbuchung und der Mahnung nutzen. Bei der richtigen Auswahl der Software kann hier erheblich Erfassungs-, Verwaltungs- und Nachbearbeitungszeit gespart werden.
Mahnwesen
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und Durchführung einer effektiven Fristenüberwachung.
Wir arbeiten in der Finanzbuchhaltung mit dem OPOS-System. So werden aus den Auswertungen der Kunden- und Lieferantenkonten nicht nur saldierte Werte ersichtlich, sondern auch einzelne Vorgänge – sortiert nach Rechnungsnummern. Jede nicht vollständig beglichene Rechnung wird detailliert aufgeschlüsselt und mit Angaben zur Fälligkeit versehen.
Die gewonnenen Informationen lassen sich zum einen für das betriebliche Mahnwesen und zum anderen zur Liquiditätssteuerung verwenden.
Die Durchführung des Mahnwesens lässt sich am besten durch eine zeitnahe Erfassung der Belege mit dem DATEV-System Unternehmen online bewerkstelligen. Der Zeitaufwand eines manuellen Mahnwesens wird somit überflüssig.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.
Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.