Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
Wir schreiben nicht die Steuer, sondern die Beratung groß.
Wir verstehen unsere Kanzlei und unsere Spezialisten vorwiegend als Steuerberatungsdienstleister. Schließlich erwarten Sie zu Recht von einem Steuerberater, dass er sich nicht vorrangig um das Errechnen der Steuer, sondern um die entscheidenden Hinweise in der Beratung kümmert, wie Steuerersparnisse möglich werden. Dabei konzentrieren wir die Beratung auf drei entscheidende Zeitpunkte:
- Vor der Erstellung der Steuererklärung
(zukunftsorientiert, planend) - Bei der Erstellung der Steuererklärung
(Auswahl der steuerlich günstigsten Alternative) - Nach der Erstellung der Steuererklärung
(Controlling bereits getroffener Entscheidungen oder fachliche Hinweise)
Unsere Leistungen – So vielfältig wie die Gesetzgebung
Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Feststellungserklärungen, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Einheitswert und Bedarfsbewertung für Grundvermögen, Stromsteuer – die Liste ließe sich noch lange fortsetzen, wenn es um unsere Dienstleistungen rund um das Erstellen von Steuererklärungen geht. Zu unserer Leistung zählt selbstverständlich die Prüfung der seitens der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide.
Daneben kümmern wir uns unter anderem um Jahresabschlüsse und Gewinn- und Verlustrechnungen nach Handelsrecht und Steuerrecht (ggf. mit Anhang und Lagebericht…), Sonder- und Ergänzungsbilanzen, Einnahmenüberschussrechnungen und Durchschnittsgewinnermittlungen.
Selbstverständlich gehört die fristgerechte Offenlegung der Handelsbilanzen sowie das aufsichtsrechtliche Meldewesen von Banken und Finanzdienstleistern ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.
Hier eine Auswahl unserer weiteren Leistungen:
- Richtige Vermögens- und Einkünfteverteilung zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen
- Richtige Zuordnung von Grundstücken zur Vermeidung von steuerlichem Betriebsvermögen
- Beratung zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen bei der privaten Nutzung von betrieblichen Pkw
- Beratung zur Vermeidung von “steuerlichen Fallen” (z. B. Verkauf eines Grundstücks innerhalb der sog. “Spekulationsfrist”)
- Beratung zur steuermindernden Verteilung der Einkünfte auf mehrere Veranlagungszeiträume
- Beratung zur Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven
- Beratung zu Stundungs-, Erlass- und Ratenzahlungsanträgen
- Beratung zu EU-Sachverhalten im USt-Recht
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten durch alle Instanzen
Ein weiterer wichtiger Punkt bei unserer Tätigkeit als Steuerberater ist die Betreuung von steuerlichen Betriebsprüfungen, das Führen von Rechtsbehelfen am Finanzamt und Klagen am Finanzgericht sowie dem Bundesfinanzhof, um die Interessen unserer Mandanten gegenüber den Finanzbehörden durchzusetzen.
Kompetenzteam Steuerberatung in Erlangen
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.
Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.