Datenschutzrecht

Am 25.05.2018 trat in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ändert die Konzeption und die Regelungen des geltenden Datenschutzrechts zwar nicht grundlegend, jedoch gibt es zahlreiche neue datenschutzrechtliche Vorgaben, deren Erfüllung allein schon hinsichtlich des immens erhöhten Bußgeldrahmens korrekter Umsetzung und Beachtung bedarf.

Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der praxisgerechten Umsetzung der neuen gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

Gerne beraten wir Sie über das Datenschutzrecht hinsichtlich der/dem

  • Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Einwilligung
  • Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
    und dem Marktortprinzip
  • „Recht auf Vergessenwerden“
  • Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenminimierung

und vieler anderer datenschutzrechtlicher Themen, deren Umsetzung in ihrem Unternehmen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den Fokus gerückt ist.

 

Kompetenzteam Rechtsberatung in Erlangen

Bei diesen Themen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner in unserer Kanzlei mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten in Erlangen und Forchheim gerne zur Verfügung.

Armin Foldenauer

Rechtsanwalt

Allgemeines Zivilrecht
Forderungsmanagement
Mietrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Datenschutzrecht
IT-Recht

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.

Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.