Anliegen und Fragen zu ZBI, WIDe, DFI und ESI Fonds
Hier finden Sie aktuelle Antworten zu Ihren Fragen und weitere hilfreiche Informationen.
ZBI Fonds
Anliegen und Fragen zu den ZBI Fonds
Wie wird der erbschaftsteuerliche oder schenkungssteuerliche Wert meiner Fondsbeteiligung ermittelt?
- Der erbschaftsteuerliche oder schenkungssteuerliche Wert einer Fondsbeteiligung ist eigentlich nach dem Bewertungsgesetz zu ermitteln. Hierzu müssten sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds auf den Todes- oder Schenkungstag bewertet werden, was schon aus Kostengründen nicht möglich ist. Wir empfehlen daher, die Fondsbeteiligung mit dem Nettoinventarwert anzusetzen. Den Nettoinventarwert je 1.000 Anteile finden Sie im Jahresbericht des jeweiligen ZBI-Fonds im Kapitel römisch I. Buchstabe C „Anhang“ Ziffer 7 „Ergänzende Angaben nach KAGB“ Unterpunkt b) „Umlaufende Anteile und Anteilswert“ Rechnen Sie diesen Wert einfach auf die Anzahl der auf den Verstorbenen entfallenden Fondsanteile hoch.
Wann wird die steuerliche Mitteilung für meine ZBI Fondsbeteiligung versendet?
Mein Wohnsitzfinanzamt hat andere als die mir von Ihnen mitgeteilten steuerlichen Ergebnisse veranlagt?
- Die Gründe warum ein Wohnsitzfinanzamt von den Ihnen mitgeteilten Festsetzungen des Betriebstättenfinanzamtes abweicht, sind uns leider selbst nicht bekannt. Auch ist es uns in solchen Fällen wegen des Steuergeheimnisses leider nicht möglich, eine direkte Klärung mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt herbeizuführen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an Ihr Wohnsitzfinanzamt zu wenden und dieses um nochmaligen Austausch mit dem Betriebsstättenfinanzamt zu bitten. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis empfehlen wir die Einschaltung eines Steuerberaters.
WIDe Fonds
Anliegen und Fragen zu den WIDe Fonds
Wie wird der erbschaftsteuerliche oder schenkungssteuerliche Wert meiner Fondsbeteiligung ermittelt?
- Der erbschaftsteuerliche oder schenkungssteuerliche Wert einer Fondsbeteiligung ist eigentlich nach dem Bewertungsgesetz zu ermitteln. Hierzu müssten sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds auf den Todes- oder Schenkungstag bewertet werden, was schon aus Kostengründen nicht möglich ist. Wir empfehlen daher, die Fondsbeteiligung mit dem Nettoinventarwert anzusetzen. Den Nettoinventarwert je 1.000 Anteile finden Sie im Jahresbericht des jeweiligen WIDe-Fonds im Kapitel C) Anhang – „Angaben zum Nettoinventarwert – unter „Wert des Anteils“. Rechnen Sie diesen Wert einfach auf die Anzahl der auf den Verstorbenen entfallenden Fondsanteile hoch.
Wann wird die steuerliche Mitteilung für meine WIDe Fondsbeteiligung versendet?
Mein Wohnsitzfinanzamt hat andere als die mir von Ihnen mitgeteilten steuerlichen Ergebnisse veranlagt?
- Die Gründe warum ein Wohnsitzfinanzamt von den Ihnen mitgeteilten Festsetzungen des Betriebstättenfinanzamtes abweicht, sind uns leider selbst nicht bekannt. Auch ist es uns in solchen Fällen wegen des Steuergeheimnisses leider nicht möglich, eine direkte Klärung mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt herbeizuführen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an Ihr Wohnsitzfinanzamt zu wenden und dieses um nochmaligen Austausch mit dem Betriebsstättenfinanzamt zu bitten. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis empfehlen wir die Einschaltung eines Steuerberaters.
DFI Fonds
Anliegen und Fragen zu den DFI Fonds
Wie wird der erbschaftsteuerliche oder schenkungssteuerliche Wert meiner Fondsbeteiligung ermittelt?
- Der erbschaftsteuerliche oder schenkungssteuerliche Wert einer Fondsbeteiligung ist eigentlich nach dem Bewertungsgesetz zu ermitteln. Hierzu müssten sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds auf den Todes- oder Schenkungstag bewertet werden, was schon aus Kostengründen nicht möglich ist. Wir empfehlen daher, die Fondsbeteiligung mit dem Nettoinventarwert anzusetzen. Den Nettoinventarwert je 1.000 Anteile finden Sie im Jahresbericht des jeweiligen DFI-Fonds. Rechnen Sie diesen Wert einfach auf die Anzahl der auf den Verstorbenen entfallenden Fondsanteile hoch.
Wann wird die steuerliche Mitteilung für meine DFI Fondsbeteiligung versendet?
Mein Wohnsitzfinanzamt hat andere als die mir von Ihnen mitgeteilten steuerlichen Ergebnisse veranlagt?
- Die Gründe warum ein Wohnsitzfinanzamt von den Ihnen mitgeteilten Festsetzungen des Betriebstättenfinanzamtes abweicht, sind uns leider selbst nicht bekannt. Auch ist es uns in solchen Fällen wegen des Steuergeheimnisses leider nicht möglich, eine direkte Klärung mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt herbeizuführen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an Ihr Wohnsitzfinanzamt zu wenden und dieses um nochmaligen Austausch mit dem Betriebsstättenfinanzamt zu bitten. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis empfehlen wir die Einschaltung eines Steuerberaters.
ESI Fonds
Anliegen und Fragen zu den ESI Fonds
Wie wird der erbschaftsteuerliche oder schenkungssteuerliche Wert meiner Fondsbeteiligung ermittelt?
- Der erbschaftsteuerliche oder schenkungssteuerliche Wert einer Fondsbeteiligung ist eigentlich nach dem Bewertungsgesetz zu ermitteln. Hierzu müssten sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds auf den Todes- oder Schenkungstag bewertet werden, was schon aus Kostengründen nicht möglich ist. Wir empfehlen daher, die Fondsbeteiligung mit dem Wert des Kapitalkontos anzusetzen. Bitte fordern Sie daher schriftlich oder per E-Mail ein Kapitalkonto für Ihre Fondsbeteiligung bei uns an.
Wann wird die steuerliche Mitteilung für meine ESI Fondsbeteiligung versendet?
Mein Wohnsitzfinanzamt hat andere als die mir von Ihnen mitgeteilten steuerlichen Ergebnisse veranlagt?
- Die Gründe warum ein Wohnsitzfinanzamt von den Ihnen mitgeteilten Festsetzungen des Betriebstättenfinanzamtes abweicht, sind uns leider selbst nicht bekannt. Auch ist es uns in solchen Fällen wegen des Steuergeheimnisses leider nicht möglich, eine direkte Klärung mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt herbeizuführen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an Ihr Wohnsitzfinanzamt zu wenden und dieses um nochmaligen Austausch mit dem Betriebsstättenfinanzamt zu bitten. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis empfehlen wir die Einschaltung eines Steuerberaters.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.
Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.