Prospektgutachten und Prospektprüfung

Verbindlichkeit und Vollständigkeit

Wenn ein Mensch sich dafür entscheiden soll, Ihrer Geschäftsidee soweit zu vertrauen, dass er in sie investiert, müssen Sie ihm eine Grundlage für diese Entscheidung zur Verfügung stellen.

Auf dem Fondsmarkt hat sich das wirtschaftsprüferische Prospektgutachten als solche Entscheidungshilfe herauskristallisiert. Bei richtiger Planung und Bearbeitung kann es aber viel mehr sein als eine bloße Verkaufshilfe.

Bereits während des Prozesses der Prospekterstellung stehen Ihnen unsere Fachleute, unter dem Blickwinkel der späteren Begutachtung, als Ansprechpartner für Fragen der inhaltlichen Prospektgestaltung zur Verfügung.

Dieser verbindliche Input von externer Seite hilft Ihnen einen gesetzeskonformen und haftungsminimierten Fondsprospekt zu erstellen, der auch dem kritischen Auge der Fonds-Analysten Stand halten wird.

Unsere Begutachtung erfolgt selbstverständlich unter Beachtung der Vorgaben des Standards IDW S4 des Instituts der Wirtschaftsprüfer und überprüft insbesondere die Einhaltung der Vorgaben des KAGB bzw. des Vermögensanlagengesetzes.

Es erfolgt also eine vollständige Überprüfung Ihres Fondskonzeptes in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht.

Dabei ist die zeitnahe Fertigstellung des Gutachtens für uns eine Selbstverständlichkeit, denn wir wollen nicht, dass Sie Ihrem Vertrieb monatelang den Hinweis auf ein „in Arbeit befindliches Gutachten“ zumuten müssen.

Kompetenzteam Prospektgutachten

Markus Stock

Rechtsanwalt

Harald Reil

Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.

Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.