Beratung Kreditwesengesetz (KWG) und
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Qualität und Vertrauen

Seit vielen Jahrzehnten stellt die Gesetzgebung an Finanzdienstleistungsunternehmen besondere Anforderungen.

Diese im Kreditwesengesetz (KWG) und im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) niedergelegten Regelungen haben die Qualität und das Vertrauen in inländische Finanzdienstleistungen in hohem Maße mitbegründet. Auch in Bezug auf die Rechtsberatung sollten Finanzdienstleistungsunternehmen keine geringeren Ansprüche stellen.

Unsere langjährige Erfahrung und die fachliche Kompetenz bürgt für die Qualität unserer Leistung, auf die Sie vertrauen dürfen.

Wir beraten Sie insbesondere in Bezug auf

  • die Zulassung und die Führung eines Finanzdienstleistungsunternehmens / Wertpapierdienstleistungsunternehmens
  • die Ausgestaltung von Risiko-, Compliance- und Interessenkonfliktmanagementsystemen
  • die Erbringung von Finanzdienstleistungen und Wertpapierdienstleistungen
  • alle anderen Rechtsfragen des KWG / des WpHG

Qualität und Vertrauen sind für uns keine Fremdwörter.

Kompetenzteam Kreditwesengesetz (KWG) und Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Markus Stock

Rechtsanwalt

Harald Reil

Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.

Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.