Beratung Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Klein aber fein

Als schlankes Regulierungswerk scheint das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) auf den ersten Blick kaum rechtliche Risiken zu enthalten, bei genauerer Betrachtung wird aber klar, dass auch der „kleine Bruder“ vom KAGB, KWG und WpHG es rechtlich in sich hat.

Neben den rechtlichen Fragestellungen, die regelmäßig gelöst werden müssen, stellen im Bereich des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) insbesondere die Schnittstellen zur Steuer- und Wirtschaftsberatung eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar.

In den im Vergleich zu Investmentvermögen meist kleineren Anlagevehikeln müssen die einzelnen Berater nämlich interdisziplinär und umfassend agieren können um (kosten-) effizient zu sein.

Wie gut, wenn ein Berater dann „alles aus einer Hand“ anbieten kann.

Unsere enge Verzahnung mit den Kollegen aus der Steuer- und Wirtschaftsberatung sorgt dafür, dass Sie von uns nicht nur rechtssichere Verträge und Prospekte gemäß Vermögensanlagengesetz, sondern auch ein tragfähiges steuerliches Konzept, die laufende anlegergerechte Steuerberatung, sowie wirtschaftsprüferische Bestätigungen erhalten können.

Kompetenzteam Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Markus Stock

Rechtsanwalt

Harald Reil

Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.

Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.