Beratung § 34f GewO – Gewerbeordnung

Für Anlagenvermittler und Anlagenberater

Spätestens mit Umsetzung der MiFID-Richtlinien in deutsches Recht sehen sich Anlagevermittler und Anlageberater großen Herausforderungen in Bezug auf die Erfüllung der wertpapierrechtlichen Wohlverhaltenspflichten ausgesetzt.

Und damit nicht genug. Auch die Rechtsprechung des BGH stellt immer wieder neue Anforderungen auf, die Anlagevermittler und Anlageberater im Tagesgeschäft zu beachten haben.

Wir beraten Sie insbesondere in Bezug auf

• Plausibilitätsprüfungen
• Anlegerklassifizierung
• Beratungsprotokolle
• Aufzeichnungs- und Informationspflichten
• Provisionsfragen
• Haftungsfragen

Gerne helfen wir Ihnen, Ihren Geschäftsbetrieb im Hinblick auf die zahlreichen gesetzlichen Anforderungen zu strukturieren.

Unsere Leistungen sind auch ideal für Vertriebskoordinatoren oder Vertriebsplattformen im Hinblick auf die Schulung und Unterstützung Ihrer Untervertriebe. Schaffen Sie insoweit einen Mehrwert, den die bei Ihnen unter Vertrag stehenden Anlagevermittler und Anlageberater sehr zu schätzen wissen werden.

Kompetenzteam für § 34f GewO – Gewerbeordnung

Markus Stock

Rechtsanwalt

Harald Reil

Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.

Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.