Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei Schorr & Partner
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
Wir bieten Ihnen alle wichtigen Beratungsleistungen für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens sowie Ihrer privaten Angelegenheiten aus einer Hand.
Unsere Kompetenzen liegen in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung im Datenschutzrecht und in Compliance an.
Unsere Steuerberater erstellen für Sie überdies eine aussagekräftige Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Ihren Jahresabschluss und Ihre private Einkommensteuererklärung.
Im Jahr 2020 feierten wir unser 75-jähriges Bestehen
Unsere DNA ist der Ehrgeiz nicht nur eine Lösung anzubieten, nicht in Nischen zu denken, nicht nur technologisch state-oft-the-art zu sein, sondern ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.
Bei uns wird Wissen von Generation zu Generation weitergegeben. Erfahrung, Expertise, Ehrlichkeit, Innovationswille und Vertrauen spiegeln sich in unserer Philosophie wider, werden von uns gelebt und sind die Eckpfeiler für nachhaltigen Erfolg – seit mehr als 75 Jahren.
Unser Leistungsspektrum
Umfassende Beratungsleistungen
Sie finden bei uns in jedem Fachgebiet einen bzw. mehrere hochprofessionelle und erfahrene Spezialisten, die sich in ihrem Bereich bestens auskennen und stets auf dem neuesten Stand sind.
Es ist uns ein Anliegen, Ihnen leicht verständliche Antworten auf die immer komplexeren Fragen rund um Ihr Unternehmen zu geben und Ihnen die Wege aufzuzeigen, die effektiv und einfach für Sie sind. Dieser Ansatz bedeutet für uns Corporate Consulting.
Wir stehen Ihnen auch bei privaten steuerlichen Fragen wie auch in Fragen der Vorsorge und vielem mehr als Steuerberater in Erlangen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie ein privates rechtliches Problem haben, erhalten Sie kompetente Unterstützung von unseren Rechtsanwälten.
Aktuelle Mandanteninformationen
Aktuelle Mandanten- informationen
Aktivrentengesetz
Ab dem 1. Januar 2026 soll nach dem Beschluss der Bundesregierung in Deutschland eine neue steuerliche Begünstigung für weiterarbeitende Personen im Rentenalter eingeführt werden: die sogenannte „Aktivrente“.
Hierbei handelt es sich um eine Steuerfreistellung für laufenden Arbeitslohn bis zu einer Höhe von 2.000 € pro Monat bzw. 24.000 € pro Jahr, soweit dieser nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze zufließt. Personen, die eine abschlagsbehaftete Altersrente vor der Regelaltersgrenze beziehen (z. B. „Rente mit 63“), profitieren somit erst ab dem Monat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Steueränderungsgesetz
Der Bundestag hat am 08.10.2025 ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen.
Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant:
Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Entfristung der Mobilitätsprämie. Die Entfernungspauschale soll auf 38 Cent nunmehr ab dem ersten Entfernungs-kilometer für alle Steuerpflichtigen gewährt werden. Daneben soll die sogenannte Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch über die noch aktuell vorgesehene Befristung bis Ende des Jahres 2026 verlängert werden. Beide Änderungen sollen am 01.01.2026 in Kraft treten;
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Das Gesetz sieht unterschiedliche steuerrechtliche Maßnahmen vor, wie beispielsweise die Anhebung der Entfernungspauschale sowie die Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.
Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.






