Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei Schorr & Partner

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

Wir bieten Ihnen alle wichtigen Beratungsleistungen für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens sowie Ihrer privaten Angelegenheiten aus einer Hand.

Unsere Kompetenzen liegen in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung im Datenschutzrecht und in Compliance an.

Unsere Steuerberater erstellen für Sie überdies eine aussagekräftige Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Ihren Jahresabschluss und Ihre private Einkommensteuererklärung.

Im Jahr 2020 feierten wir unser 75-jähriges Bestehen

Unsere DNA ist der Ehrgeiz nicht nur eine Lösung anzubieten, nicht in Nischen zu denken, nicht nur technologisch state-oft-the-art zu sein, sondern ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.

Bei uns wird Wissen von Generation zu Generation weitergegeben. Erfahrung, Expertise, Ehrlichkeit, Innovationswille und Vertrauen spiegeln sich in unserer Philosophie wider, werden von uns gelebt und sind die Eckpfeiler für nachhaltigen Erfolg – seit mehr als 75 Jahren.

Unser Leistungsspektrum

Steuerberatung

Compliance

Wirtschaftsprüfung

Consulting

Kanzlei

Umfassende Beratungsleistungen

Sie finden bei uns in jedem Fachgebiet einen bzw. mehrere hochprofessionelle und erfahrene Spezialisten, die sich in ihrem Bereich bestens auskennen und stets auf dem neuesten Stand sind.

Es ist uns ein Anliegen, Ihnen leicht verständliche Antworten auf die immer komplexeren Fragen rund um Ihr Unternehmen zu geben und Ihnen die Wege aufzuzeigen, die effektiv und einfach für Sie sind. Dieser Ansatz bedeutet für uns Corporate Consulting.

Wir stehen Ihnen auch bei privaten steuerlichen Fragen wie auch in Fragen der Vorsorge und vielem mehr als Steuerberater in Erlangen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie ein privates rechtliches Problem haben, erhalten Sie kompetente Unterstützung von unseren Rechtsanwälten.

Aktuelle Mandanteninformationen

Aktuelle Mandanten- informationen

Einführung der E-Rechnung

Einführung der E-Rechnung

Bereits in der letzten Ausgabe dieser Mandanten-Informa-tion haben wir über die Einführung der E-Rechnungspflicht von Unternehmern bei Leistungen an andere Unternehmer im Inland berichtet. Die dortigen Ausführungen beruhten auf einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), welches seinerzeit lediglich als Entwurf vorlag. Nunmehr hat das BMF das finale Schreiben zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht, auf dessen Inhalt wir im Folgenden eingehen. 

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Bürokratieentlastung 2025

Bürokratieentlastung 2025

Im Oktober 2024 wurde das „Vierte Bürokratieentlastungs-gesetz“ verabschiedet. Nachfolgend stellen wir Ihnen wichtige Neuregelungen für das Jahr 2025 vor. 

Verkürzung von Aufbewahrungsfristen 
Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sind verkürzt worden. Bislang waren Buchungsbelege grundsätzlich zehn Jahre lang aufzubewahren. Diese Aufbewahrungsfrist ist so-wohl für die handelsrechtliche als auch für die steuerliche Buchführung sowie für die Umsatzsteuer auf acht Jahre verkürzt worden. 

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Digitale Steuerbescheide

Digitale Steuerbescheide

Es wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um zukünftig Steuerbescheide digital bekanntgeben zu können (statt wie bisher in Papierform). Die Regelung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Auch nach einem Start der digitalen Bekanntgabe wird es aber weiterhin möglich sein, eine postalische Bekanntgabe von Steuerbescheiden zu beantragen. 

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Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.

Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.