Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei Schorr & Partner
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
Wir bieten Ihnen alle wichtigen Beratungsleistungen für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens sowie Ihrer privaten Angelegenheiten aus einer Hand.
Unsere Kompetenzen liegen in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung im Datenschutzrecht und in Compliance an.
Unsere Steuerberater erstellen für Sie überdies eine aussagekräftige Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Ihren Jahresabschluss und Ihre private Einkommensteuererklärung.
Im Jahr 2020 feierten wir unser 75-jähriges Bestehen
Unsere DNA ist der Ehrgeiz nicht nur eine Lösung anzubieten, nicht in Nischen zu denken, nicht nur technologisch state-oft-the-art zu sein, sondern ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.
Bei uns wird Wissen von Generation zu Generation weitergegeben. Erfahrung, Expertise, Ehrlichkeit, Innovationswille und Vertrauen spiegeln sich in unserer Philosophie wider, werden von uns gelebt und sind die Eckpfeiler für nachhaltigen Erfolg – seit mehr als 75 Jahren.

Unser Leistungsspektrum
Umfassende Beratungsleistungen
Sie finden bei uns in jedem Fachgebiet einen bzw. mehrere hochprofessionelle und erfahrene Spezialisten, die sich in ihrem Bereich bestens auskennen und stets auf dem neuesten Stand sind.
Es ist uns ein Anliegen, Ihnen leicht verständliche Antworten auf die immer komplexeren Fragen rund um Ihr Unternehmen zu geben und Ihnen die Wege aufzuzeigen, die effektiv und einfach für Sie sind. Dieser Ansatz bedeutet für uns Corporate Consulting.
Wir stehen Ihnen auch bei privaten steuerlichen Fragen wie auch in Fragen der Vorsorge und vielem mehr als Steuerberater in Erlangen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie ein privates rechtliches Problem haben, erhalten Sie kompetente Unterstützung von unseren Rechtsanwälten.
Aktuelle Mandanteninformationen
Aktuelle Mandanten- informationen
Update Grundsteuer
Im Rahmen der Reform der Grundsteuer waren von Grundstückseigentümern bis zum 31.10.2022 auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 Grundsteuererklärungen beim Finanzamt einzureichen.
Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage – BFH nimmt Stellung
Wohnungseigentümergemeinschaften sind durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.10.2020 als rechtsfähig anerkannt und damit grundsätzlich im Rechtsverkehr den Personengesellschaften (bspw. GbR) gleichgestellt.
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio – BFH bleibt seiner Linie treu
Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios sind gemäß etablierter Rechtsprechung des BFH nur dann abzugsfähig, wenn das dortige Angebot ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen genutzt wird, d.h. es muss ein amtsärztliches Attest vorliegen und das Training muss unter Anleitung einer fachkundigen Person erfolgen.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.
Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.