Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei Schorr & Partner
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
Wir bieten Ihnen alle wichtigen Beratungsleistungen für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens sowie Ihrer privaten Angelegenheiten aus einer Hand.
Unsere Kompetenzen liegen in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung im Datenschutzrecht und in Compliance an.
Unsere Steuerberater erstellen für Sie überdies eine aussagekräftige Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Ihren Jahresabschluss und Ihre private Einkommensteuererklärung.
Im Jahr 2020 feierten wir unser 75-jähriges Bestehen
Unsere DNA ist der Ehrgeiz nicht nur eine Lösung anzubieten, nicht in Nischen zu denken, nicht nur technologisch state-oft-the-art zu sein, sondern ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.
Bei uns wird Wissen von Generation zu Generation weitergegeben. Erfahrung, Expertise, Ehrlichkeit, Innovationswille und Vertrauen spiegeln sich in unserer Philosophie wider, werden von uns gelebt und sind die Eckpfeiler für nachhaltigen Erfolg – seit mehr als 75 Jahren.

Unser Leistungsspektrum
Umfassende Beratungsleistungen
Sie finden bei uns in jedem Fachgebiet einen bzw. mehrere hochprofessionelle und erfahrene Spezialisten, die sich in ihrem Bereich bestens auskennen und stets auf dem neuesten Stand sind.
Es ist uns ein Anliegen, Ihnen leicht verständliche Antworten auf die immer komplexeren Fragen rund um Ihr Unternehmen zu geben und Ihnen die Wege aufzuzeigen, die effektiv und einfach für Sie sind. Dieser Ansatz bedeutet für uns Corporate Consulting.
Wir stehen Ihnen auch bei privaten steuerlichen Fragen wie auch in Fragen der Vorsorge und vielem mehr als Steuerberater in Erlangen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie ein privates rechtliches Problem haben, erhalten Sie kompetente Unterstützung von unseren Rechtsanwälten.
Aktuelle Mandanteninformationen
Aktuelle Mandanten- informationen
Steuerliche Aspekte des Koalitionsvertrags
Ob die neue Bundesregierung auch wirklich in der geplanten Konstellation aus CDU und SPD mit Friedrich Merz als Kanzler zustande kommt, steht aktuell zwar noch in den Sternen und wird voraussichtlich am 06.05.2025 entschieden werden, aber die potenziell neue Regierung hat bereits im Koalitionsvertrag die nachfolgenden Grundzüge der geplanten Steueränderungen beschlossen:
Solidaritätszuschlag ist verfassungskonform!
Ursprünglich sollte die Ergänzungsabgabe in Form des Solidaritätszuschlags Ende 2019 auslaufen (Ende des Solidarpakts II). Der Gesetzgeber hat jedoch rechtzeitig dafür gesorgt, dass der Solidaritätszuschlag weiter erhoben werden darf. Im Jahr 2020 war dies sogar grundsätzlich weiterhin für alle Steuerpflichtigen der Fall. Seit dem Jahr 2021 gelten erheblich erhöhte Freigrenzen, so dass mit dem Solidaritätszuschlag nur noch bestimmte Gruppen der Einkommensteuerpflichtigen (sog. „Besserverdiener“) und nach wie vor alle Körperschaftsteuersubjekte (z.B. GmbH) belastet sind. Gegen diese gesetzgeberischen Maßnahmen wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben.
Kaufpreisaufteilung bei Immobilien
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Februar 2025 auf seinerIn nternetseite eine aktualisierte Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken veröffentlicht. Ein Gesamtkaufpreis kann damit auf den Boden- und Gebäudewert aufgeteilt werden. Dem Berechnungsschema liegt die höchstrichterliche Rechtsprechung zugrunde, nach der ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte aufgeteilt werden muss.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Zu jedem Zeitpunkt bieten wir Ihnen die passende Beratung zu der aktuellen Situation Ihres Unternehmens wie auch im privaten Bereich.
Kontaktieren Sie uns und es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen, um Ihre Fragen, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme beantworten und lösen zu können.